Information der Hochschulleitung
Sehr geehrte Mitglieder und Angehörige der HTWK Leipzig,
als Hochschule mit mehr als 6200 Studierenden und rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Unterbrechung von Infektionsketten und der Eindämmung bei der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu. Aus diesem Grund haben wir am 16. März 2020 die HTWK Leipzig in einen Präsenznotbetrieb versetzt, um Sie und Ihre Familien und Angehörigen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.
Am 17. April hat der Freistaat Sachen eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen und die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (PDF) aktualisiert. Beide Regelungen gelten bis zum 3. Mai 2020 und sehen eine Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor.
Diese neue Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04. ermöglicht auch eine Öffnung von Hochschulen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 SächsCoronaSchVO), weshalb die Hochschulleitung gemeinsam mit der Dekanin und den Dekanen sowie den Leiterinnen und Leitern der Zentralen Einrichtungen eine schrittweise Wiederaufnahme von Präsenzforschung und -lehre ab dem 4. Mai vorbereitet.
Ganz klar ist jedoch: Das Sommersemester 2020 wird vorwiegend digital bleiben. Alles, was digital durchgeführt werden kann, wird weiter digital stattfinden. Daher möchten wir die Dozentinnen und Dozenten anhalten, nur Veranstaltungen, für die keine digitalen Formate möglich sind (bspw. Laborpraktika), in Präsenz anzubieten [Videobotschaft des Rektors zur Senatssitzung vom 22. April 2020].
Die vom Rektorat in Abstimmung mit den Fakultäts- und Bereichsleitungen beschlossenen Rahmenvorgaben (gültig ab 04.05.2020) finden Sie hier: Rahmenvorgaben für den beschränkten CoronaPräsenzbetrieb an der HTWK Leipzig (PDF)
Mit diesen Rahmenvorgaben gilt, dass der Corona-Präsenzbetrieb erst nach Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen (insb. die nötigen technischen und organisatorischen Hygienebedingungen) beginnen kann. Dies ist mit den Fakultätsleitungen, die dazu im engen Austausch mit dem Rektorat stehen, abzustimmen.
Gleichzeitig möchten wir vor dem Hintergrund der vielen positiven Erfahrungen mit Home-Office in den letzten Wochen die Vorgesetzten in Forschung, Lehre und Verwaltung bitten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wo nötig weiterhin mobile Arbeit zu ermöglichen und bei der Genehmigung auch das private Umfeld, insbesondere die Öffnung von Schulen und Kitas oder allgemein die Betreuung von Kindern und Angehörigen, wohlwollend zu berücksichtigen.
Zur Verringerung der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus, einer leichteren Nachverfolgung im Falle eines erneuten lokalen Ausbruchs sowie einer schrittweisen Wiederaufnahme von Präsenzlehre und -forschung legt die Hochschulleitung daher die genannten Rahmenvorgaben fest, die angesichts der kontinuierlichen Beratungen auf Landesebene sowie zwischen dem Bund und den Ländern bei grundlegenden Änderungen (bspw. bei der Allgemeinverfügung) jederzeit ergänzt oder erweitert werden können. Darüber hinaus können auch von den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen zusätzliche oder weitergehende Regelungen für ihre jeweiligen Bereiche erlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Mark Mietzner
Rektor