Graduierungsarbeit
Die Graduierungsarbeit bildet für jeden Studierenden den Höhepunkt des wissenschaftlichen Studiums. Mit dieser Arbeit muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, ein fachspezifisches Problem innerhalb einer festgelegten Bearbeitungszeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Dabei beginnt die wissenschaftliche Arbeit nicht erst mit der schriftlichen Ausarbeitung, sondern schon bei der Wahl eines geeigneten Themas.
Übersicht über den Ablauf
Thema finden
Grundsätzlich hat der Student selbst das Vorschlagsrecht für sein Graduierungsthema und i.d.R. wird seinem Wunsch entsprochen, sofern nicht dem Thema oder den Modalitäten der Bearbeitung wichtige Gründe entgegenstehen.
Die nachfolgende Liste gibt Anhaltspunkte, wie man ein passendes Thema finden kann:
- Manche Professoren bieten Listen mit Themenvorschlägen aus ihrem Fachgebiet an. Alternativ kann man auch nachfragen, ob der Professor ein Thema hat.
- Gibt es offene Fragen aus Seminaren und Vorlesungen, die sich als Forschungsthema für die Graduierungsarbeit eignen? Solche Themen können bereits während der Studienzeit gesammelt werden.
- Vielleicht lässt sich eine Seminararbeit zur Graduierungsarbeit ausbauen. Dabei hat man den Vorteil, auf geleisteten Vorarbeiten aufbauen zu können.
- Wurden in der Praxisphase des Studiums interessante Kontakte mit Firmen geknüpft? Dann lassen sich diese vielleicht nutzen, um ein Thema im Bereich der Wirtschaft zu finden.
Macht der Studierende von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so werden ihm nach der Fristverstreichung Thema und Betreuer vom Prüfungsausschuss zugeteilt.
Betreuer suchen
Die Abschlussarbeit wird von einem Professor der Fakultät Informatik und Medien auf Vorschlag des Studierenden betreut.
Für die Graduierungsprüfung werden zwei Gutachter benötigt. Erstgutachter - insbesondere bei Themen aus Firmen - ist immer der betreuende Professor an der Fakultät. Kommt der Zweitgutachter aus einer Firma, dann sollte er mindestens den akademischen Grad haben, der vom Studierenden angestrebt wird. Der Grad des Diploms einer Fachhochschule zählt nicht als ausreichend für die Berechtigung, eine Masterarbeit zu bewerten (Stand April 2018).
Gibt es Probleme, selbst einen Zweitgutachter zu finden, kann meist der betreuende Professor weiterhelfen.
Antrag stellen
Vor Beantragung des Themas ist zu beachten, dass alle Vorleistungen gemäß der Prüfungsordnung des Studienganges vorliegen müssen.
Danach kann das gewählte Thema für die Graduierungsarbeit mit dem Formular Anmeldung Abschlussthema im Prüfungsamt eingereicht werden. Im Anmeldeformular ist zu vermerken, ob die Arbeit von einem externen Partner (Institut, Unternehmen) betreut wird (akademischen Grad nicht vergessen).
Abschlussthema, Betreuer, evtl. externer Betreuer und Zeitpunkt der Anmeldung werden aktenkundig festgehalten.
Mit dem Anmeldedatum beginnt die Bearbeitungszeit - daher sollte der Antrag erst gestellt werden, wenn die Fertigstellung der Graduierungsarbeit abzusehen ist. Die Länge der Bearbeitungszeit ist für jeden Studiengang durch die Prüfungsordnung festgelegt.
Arbeit schreiben
Das Schreiben einer Graduierungsarbeit verlangt präzise Planung und gute Selbstorganisation. Dazu gibt es im Internet zahlreiche Ratgeber und Leitfäden.
Daneben ist die Einhaltung formaler Vorgaben ein wichtiges Kriterium für die Qualität und spätere Bewertung der Arbeit.
Masterseminar
Das Masterseminar findet im Rahmen des Wissenschaftlichen Kolloquiums statt. Die Teilnahme ist Bestandteil des Pflichtmoduls Masterarbeit in den Masterstudiengängen der Fakultät.
Nach der Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit für die Masterarbeit, ist dort ein Vortrag zum Bearbeitungsstand und den bisherige Ergebnissen der Arbeit zu halten. Dabei geht es vor allem um die klare und verständliche Präsentation von Thema und Herangehensweise und um den wissenschaftlichen Anspruch der Arbeit.
Unter diesen Aspekten schließt sich dem Vortrag eine kritische Diskussion durch Betreuer und beteiligte Masterstudenten an.
Das Masterseminar soll methodisch und inhaltlich bei der Fertigstellung der Abschlussarbeit unterstützen. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Dokument Hinweise zur Durchführung des Masterseminars.
Arbeit einreichen
Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Graduierungsarbeit im Prüfungsamt der Fakultät Informatik und Medien, FG Informatik, einzureichen. Die konkrete Anzahl der Druckexemplare und elektronischen Medien wird durch die Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt.
Das Einreichen der Arbeit wird aktenkundig vermerkt.
Anschließend erfolgt die Bewertung der Graduierungsarbeit durch die Gutachter und die Planung des Verteidigungstermins.
Kolloquium
Für das Kolloquium ist ein Vortrag zu erarbeiten, der die wesentlichen Aspekte der Graduierungsarbeit widerspiegelt. Dazu gehören:
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Ziel und Inhalt der Arbeit
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Methodik der Bearbeitung
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Die wichtigsten Ergebnisse
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Einordnung der Arbeit
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Zusammenfassung der eigenen Leistungen
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Ausblick auf weitere Entwicklungen
Danach folgt die Beurteilung der Arbeit durch die bestellten Prüfer. Beide von den Prüfern gegebene Noten gehen nach einer in der Prüfungsordnung beschriebenen Formel in die Abschlussnote ein.
Anschließend muss der Student seine Fähigkeiten unter Beweis stellen und die Ergebnisse seiner Arbeit in einer wissenschaftlichen Diskussion mit der Prüfungskommission verteidigen.
Aus der Bewertung für Vortrag und Diskussion, sowie den Beurteilungen der Gutachter für die Graduierungsarbeit wird eine Note gebildet, die nach einer in der Prüfungsordnung beschriebenen Formel in die Abschlussnote eingeht.