Gleichstellung
An der HTWK Leipzig werden in jeder Fakultät und den zentralen Einrichtungen alle drei Jahre Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat. Sie haben das Recht auf Teilnahme bei allen Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren. Sie haben das Recht „an Sitzungen der Berufungskommissionen mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen“(§ 56 Abs. 2 SächsHSG).
Unsere Rechte und Aufgaben als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät FM (gemäß § 56 Abs. 2 SächsHSG):
- Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat.
- Teilnahme und Beratung an der Fakultät stattfindenden Personalbesetzungs- bzw. Berufungsverfahren für zu besetzende Professuren und Bewertung aus geschlechtsbezogener Gleichstellungsperspektive (mit Rede- und Antragsrecht)
- Erstberatung und Unterstützung aller Fakultätsmitglieder bei Vorkommnissen von Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an unserer Fakultät – gemäß des „Leitfaden[s] zu fairem Umgang und Antidiskriminierung an der HTWK Leipzig“. Der Leitfaden ist für Mitarbeitende nur im Intranet verfügbar. Ein LogIn auf der Seite ist erforderlich (Studierende erreichen den Leitfaden über OPAL).
- Vernetzung mit der Stabsstelle Diversity bzw. der Beschwerdestelle nach §13 AGG an der HTWK
- Information über gleichstellungsbezogene Förderprogramme an der HTWK für Studierende und Wissenschaftler*innen in der Promotions- und PostDoc-Phase
Wenden Sie sich zu diesen Themen gern an die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung.
In Fällen bei denen Sie zusätzlich intersektional von Diskriminierung betroffen sind (Herkunft, Religion, Sexualität, Behinderung), können Sie sich an die Stabstelle Diversity wenden.



